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Wochenendlehrgang
19.11.2011

Wieviel freie Tage stehen mir zu?

Frage von Lena: Wieviel freie Tage stehen mir zu?
Ich arbeite als Physiotherapeutin in einem Hotel mit Spaßbad 40 Stunden in der Woche laut Vertrag. Nächsten Monat muss ich insgesamt drei Wochen durcharbeiten, weil ich an den Wochenenden Lehrgänge habe (die als Arbeitszeit zählen). Vor und nach diesen drei Wochen habe ich jeweils 3 freie Tage. Die sollen mirjetzt auf insgesamt 4 freie Tage gekürzt werden, weil ich in der Sauna aushelfen soll. D.h., dass ich im gesamten Monat November bloß 4 freie Tage hätte und ansonsten jeden Tag voll arbeiten müsste. Gibt’s da eine bestimmte Anzahl an freien Tagen, die mir monatlich zustehen oder muss ich mich damit arrangieren?

Beste Antwort:

Answer by Amarice
Pro Monat 2 Urlaubstage (wenn im Ganzen gesetzlich 24 Urlaubstage). Aber mindestens ein Tag sollte frei sein, wenn du sonst sechs Tage arbeitest.

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4 Kommentare zu “Wieviel freie Tage stehen mir zu?”

  1. claire grube schreibt:
    19.11.2011 um 05:07

    es gibt eine bestimmte anzahl überstunden die dein arbeitgeber von dir verlangen kann, die gesetzlich arbeitszeit liegt immer noch bei 48 stunden pro woche auch wenn tariflich weniger stunden gelten.

  2. ath schreibt:
    19.11.2011 um 05:48

    Meine Tochter ist auch Physiotherapeutin und arbeitet auch 40 Stunden , sie hat am We immer frei , nur einmal im Jahr arbeitet sie einen Tag kostenlos , für Karikative Zwecke , sie bekommt pro Monat 2 Urlaubstage , von einem Muß an Ü-Stunden habe ich noch nichts gehört . Aber Du kannst Dich ja mal bei Verdie erkundigen , dort sind die Physiotherapeuten auch vertreten

  3. Gernuv schreibt:
    19.11.2011 um 06:37

    Ist der Arbeitnehmer grundsätzlich verpflichtet, auf Anweisung des Arbeitgebers Überstunden zu leisten, wenn der Arbeitsvertrag keine entsprechende Verpflichtung enthält?

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    Nein. Auch aus § 14 Arbeitszeitgesetz kann der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Leistung von Überstunden herleiten. Nur ausnahmsweise kann der Arbeitnehmer aufgrund seiner Treuepflicht verpflichtet sein, Überstunden zu leisten. Das kann in Notfällen oder in außergewöhnlichen betrieblichen Situationen der Fall sein.

    Wann kann der Arbeitgeber einseitig Überstunden anordnen?

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    Der Arbeitgeber kann dann einseitig Überstunden anordnen, wenn er dazu aufgrund des Arbeitsvertrags, des Tarifvertrags oder der Betriebsvereinbarung berechtigt ist.

    Kann durch einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung die tägliche Arbeitszeit auch über 10 Stunden verlängert werden?

    ——————————————————————————–

    Ja, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt. Vgl. § 7 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz. Arbeitsbereitschaft liegt vor, wenn die Art der vom Arbeitnehmer geschuldeten Tätigkeit einen Wechsel zwischen voller und geringerer Beanspruchung beinhaltet.
    Weitere Verlängerungsmöglichkeiten bestehen insbesondere für die Landwirtschaft und für Pflegebetriebe. Vgl. § 7 Abs. 1 Arbeitszeitgesetz
    ———————
    Geht es hingegen um die Frage, ob in einem Betrieb 35, 37,5 oder 40 Stunden in der Woche gearbeitet wird, ist das meist tarifvertraglich festgelegt. Aber auch Unternehmen, die keinem Tarifvertrag unterliegen, sind seitens des Gesetzgebers Grenzen gezogen. So schreibt das Arbeitszeitgesetz fest, dass die Regelarbeitszeit an Werktagen bis zu acht Stunden beträgt. Werktage sind die Tage von Montag bis Samstag. Damit gilt als Grundsatz maximal die 48-Stundenwoche.

    In Ausnahmesituationen kann die Arbeitszeit auf zehn Stunden pro Tag ausgedehnt werden. Voraussetzung ist aber, dass innerhalb eines Zeitraumes von sechs Monaten ein Durchschnitt von acht Stunden werktäglich erreicht wird. Beispiel: Der Arbeitgeber hat kurzfristig einen erhöhten Arbeitsanfall. Er kann deshalb die Arbeitszeit beispielsweise für vier Wochen auf zehn Stunden ausdehnen, wenn innerhalb der nächsten sechs Monate für vier Wochen lediglich sechs Stunden pro Werktag gearbeitet werden.

    Mehr als zehn Stunden Arbeit sind illegal

    “Ein Überschreiten einer täglichen Arbeitszeit von zehn Stunden ist dagegen schlichtweg illegal”. Auch wenn die Mitarbeiter während einer Messe den ganzen Tag den Stand des Unternehmens betreuen und anschließend noch in einer Kundenveranstaltung präsent sein müssen. In so einer Situation müsse der Arbeitgeber eigentlich dafür sorgen, dass die Mitarbeiter entsprechende Pausen einlegen könnten, um die zehn Stunden insgesamt nicht zu überschreiten. Und: Auf jeden Arbeitstag muss “eine Ruhezeit von elf Stunden folgen”.

  4. creativ13 schreibt:
    19.11.2011 um 07:29

    tja rede einfach mal mit deinem chef oder anderen personen die sich da auskennen und frage sie wieviel dir wirklich zusteht

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